AGG in Verbindung mit Grundgesetz �3 (3)

gepostet von Johan am

Darf ich mich bei einer solchen Ausschreibung schon aufgrund meiner politischen Einstellung diskriminiert fühlen? Oder reicht eine ablehnende Haltung gegenüber [`solid] schon als klarer Bezug aus?

Kommentare

  1. Stecki

    Was für eine Ausschreibung?

  2. Johan

    Vielleicht hätte ich einen Link setzen sollen. Ist nachgeholt.

  3. Mark

    ich kenne jetzt zwar deine politische einstellung nicht. aber da eine partei wie ihr jugendverband ein tendenzbetrieb ist, könnte es schon sein, dass deine politische einstellung eventuell ein ausschlusskriterium ist.

  4. Stecki

    Ich denke auch, daß das hier kein Fall fürs AGG ist.

    Schlimmer finde ich, wenn Institutionen, die per Definition eigentlich unparteiisch sein müßten und auch noch mit öffentlichen Geldern gesponsort werden, auf so eine Art ausschreiben, wie es zB das AJZ-Neumünster 2007 als freier Träger der Jugendhilfe getan hat (übrigens auch schön mit BinnenI usw):

    „Wir erwarten ein kritisches, linkes Politikverständnis und eine Weiterentwicklung
    unserer Konzeption.“

    (Habe dazu leider keinen Link, sende Dir aber entsprechende Infos gleich mal zu)