Fällt die 5%-Hürde?
gepostet von Johan am
Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob die 5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein verfassungskonform ist, oder nicht.
Ich hatte ja den Termin schon vorgemerkt, werde aber erstmal meine Klausur schreiben 😉
[Nachtrag: 11:44 Uhr:] So, die Klausur wäre dann geschrieben. Der Kopf schwirrt mir noch ein wenig 😉
Der Fall der 5% Hürde bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein macht es nicht besser. Das Bundesverfassungsgericht hat diese, wie zu erwarten war gekippt.
Patrick hat auch schon eine Presseveröffentlichung der JUNGEN UNION Schleswig-Holstein rausgehauen, in der auch ich zu Wort kommen darf. 😉
Auch Spiegel, NDR und Focus berichten.
In der Stellungnahme der JUNGEN UNION heißt es:
„Mit der Abschaffung der 5-Prozent-Hürde für die Kommunalwahlen öffnet man populistischen Extremisten Tür und Tor. Die kommunalen Selbstverwaltungsgremien werden zu Spielwiesen für abwegigste Vorstellungen. Das wird der Bedeutung der kommunalen Ebene nicht gerecht und würdigt die gute Arbeit herab, die unsere ehrenamtlichen Kommunalpolitiker in Schleswig-Holstein leisten“ meint Johan von Hülsen, kommunalpolitischer Sprecher der JU Schleswig-Holstein.
Man fragt sich schon, mit welchem Recht zwischen Kommunal- und Landtagswahl unterschieden wird. Ich werd‘ mir das nachher mal ansehen. Erstmal geht aber die nächste Klausur, beziehungsweise das Lernen dafür vor.
[Nachtrag: 18:07] Der Innenausschuss des Landtags hat übrigens schon beraten. Im Februar soll das Gesetz entsprechend geändert werden, damit die Kommunalwahlen auch entsprechend verfassungskonform stattfinden können.