Elternbeteiligung zu den Schülerbeförderungskosten in Stormarn werden abgeschafft

gepostet von Johan am

Dass das Thema der Elternbeteiligung der Schülerbeförderungskosten mir am Herzen liegt wird regelmäßige Leser dieses Blogs schon mitbekommen haben. Das liegt nicht unbedingt daran, dass ich ein großer Fan davon bin den Eltern aus der Tasche zu ziehen, sondern vor allem an der finanziellen Situation des Kreises. Obwohl Stormarn einer der reichsten Kreise Deutschlands ist hat Stormarn 50 Millionen Euro Schulden.

Gerade der Bereich des Öffentlichen Personalverkehrs (ÖPNV) steigen Jahr für Jahr, ohne, dass der Kreis dagegen eine Handhabe hätte (zumindest unter der Annahme, dass wir ein halbwegs funktionierendes Bahn- und Busnetz erhalten wollen. Viele Buslinien existieren eigentlich nur, um die Schüler zur Schule und von der Schule nach hause zu bringen (Das ist jetzt nicht negativ gemeint, sondern eine sachliche Feststellung.).

Aufgrund dieser Situation hat die CDU sich 2004 entschlossen von der gesetzlichen Möglichkeit der Beteiligung der Eltern an dem Mehrwert der Schülerfahrkarten Gebrauch zu machen. Vielen meiner Kollegen (auch mir) ist nicht verständlich, wieso der Kreis Stormarn den Schülern Fahrkarten ausstellt, mit denen sie auch Abends nach Hamburg ins Kino, zu Freunden oder sonstwohin fahren können. Die Forderung vieler Eltern doch einfach reine Schülerfahrkarten auszustellen war mit dem HVV nicht machbar und auch die Wiedereinrichtung eines reinen Schülerbusverkehrs wäre nicht nur teurer gewesen, sondern auch ein verkehrspolitischer Rückschritt um etwa 20 Jahre.

Deshalb hat der Kreistag eine Satzung beschlossen, die eine Beteiligung der Eltern an der Finanzierung der Schülerfahrkarten in Abhängigkeit von der privaten Nutzbarkeit regelt. Gegen diese Regelung haben Eltern geklagt und recht bekommen. Es sollte eine neue Satzung, die die Kritikpunkte des Gerichts aufnimmt beschlossen werden. Doch inzwischen war der Landtag in Schleswig-Holstein gewählt worden und die große Koalition hatte klar gemacht, dass sie eine Beteiligung der Eltern von bis zu 30% verlangen werde. Die Kreise hatten 2007 eine entsprechende Regelung umzusetzen.

In Stormarn hat insbesondere auch die CDU hier soziale Härten ausgeglichen. Durch eine elternfreundliche Sozialstaffel und beispielsweise eine Regelung für Geschwisterkinder haben wir versucht Familien nicht über Gebühr zu belasten. Die anderen Fraktionen haben sich hieran nicht beteiligt, da sie noch nicht in der Lage waren ihre Position Fundamentalopposition aufzugeben. Im Vorfeld hatte ich noch Verständnis, dass FDP, Grüne und SPD ihre Entscheidung zwischen „Belastung der Eltern über die Beteiligung an den Schülerfahrkarten“ und „Belastung der Kinder durch Auftürmen von Schulden“ anders gefällt haben als ich persönlich und die Mehrheit meiner Fraktion.

Doch mit der Neufassung des Schulgesetzes [PDF] im Januar 2007 gab es mit dem � 114 eine gesetzliche Regelung, die den Kreis verpflichtet eine entsprechende Satzung, die die Beteiligung der Eltern an den Gesamtkosten der Schülerbeförderung (nichtmehr nur dem Mehrwert) vorzusehen hat.

Im �114 heißt es:

Die Satzung hat vorzusehen, dass die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung in Höhe von 30% des Betrages
beteiligt werden, der für eine Monatskarte für Schülerinnen und Schüler im
Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs nach dem jeweils geltenden Tarif
aufzuwenden wäre (Eigenbeteiligung).

Beschließt man keine Satzung ist das klarer Rechtsbruch. Doch wie gesagt, SPD, FDP und Grüne konnten sich dennoch nicht dazu durchringen dem Satzungsentwurf zuzustimmen.

Damit standen sie allerdings nicht ganz alleine dar: Das Schleswig-Holsteinische gallische Dorf „Dithmarschen“ hat keine entsprechende Satzung beschlossen. Hier konnte sich auch die CDU nicht dazu durchringen. Der damalige Innenminister Ralf Stegner (SPD) hatte durchblicken lassen, dass er als zuständiger Minister dieses Verhalten nicht rügen wird. Meiner Ansicht nach ist auch das zumindest Rechtsbeugung.

Eine Mehrheit der CDU-Fraktion in Nordfriesland hat daraufhin beschlossen, dass sie ihre beschlossene Satzung wieder außer Kraft setzen wollen. Schließlich hatte der Rechtsbruch der Dithmarscher ja keine Konsequenzen. Der Rechtsbruch der Nordfriesen hatte allerdings Konsequenzen:
Der Ministerpräsident verkündete die verpflichtende Regelung zur Beteiligung der Eltern aufweichen zu wollen.

Parallel zur letzten Sitzung des Kreistages Stormarn beriet dann der Koalitionsausschuss der Landesregierung auch über dieses Thema. Grüne und SPD hatten zum Kreistag jeweils einen Antrag eingereicht, der die Außerkraftsetzung der Kreissatzung zur Folge haben sollte. Mit unterschiedlicher Wirkungskraft. Die Grünen wollten, dass die Satzung sofort außer Kraft gesetzt wird, sich also desselben Rechtsbruches schuldig machen, wie Dithmarschen, Nordfriesland und inzwischen auch Plön.

Die SPD hatte dem ganzen ein wenig weichere Konturen gegeben, um nicht formal rechts brüchig zu werden. Dennoch war das Ziel, die Schülerbeförderung abzuschaffen, ohne dass sich die Rechtslage irgendwie geändert hatte.

Wir als CDU haben beide Anträge abgelehnt. Es war ja noch nicht einmal klar, ob der Koalitionsausschuss dem Ministerpräsidenten folgen würde, ob es dann Kompensationen (Kostenerstattungen, bzw. Einnahmeausfallerstattungen) für die Kreise geben würde. Ja, es war noch nicht mal klar, ob die Koalition überhaupt am Abend noch regieren würde. Wie gesagt: Kreistag und Koalitionsausschuss haben parallel beraten. Wir wussten also nicht, was dabei herauskommen würde.

Dennoch hat Joachim Wagner, Vorsitzender meiner Fraktion sehr deutlich gesagt, dass auch die CDU die Elternbeteiligung abschaffen wird, wenn es einen finanziell wirksamen Ausgleich geben wird.

Bei den Erfahrungen, die wir mit der Landespolitik gemacht haben waren wir nicht bereit hier einen Blankocheck auszustellen oder uns auch nur in die Nähe eines Rechtsbruches zu begeben. Außerdem stand für uns fest, dass es eine Abschaffung der Elternbeteiligung nur geben kann, wenn der Kreishaushalt durch andere Maßnahmen in vergleichbarer Höhe entlastet wird.

SPD und Grüne reagierten auf unsere Haltung mit Unverständnis.

Inzwischen jedoch hat sich in der Landepolitik einiges getan: Der Koalitionsausschuss hatte beschlossen, dass die Verpflichtung der 30% Beteiligung entfallen soll und das es eine Kompensation geben soll.

Das entsprechende Verfahren zur Änderung des Schul- und des Finanzausgleichsgesetzes sind eingeleitet und auf dem Weg.

Deshalb hat Joachim Wagner bei der Präsentation des Entwurfs des Kommunalwahlprogramms der CDU unsere Position nochmal bekräftigt und deutlich gemacht, dass jetzt mit der Kompensation die Bedingungen erfüllt sind, die es uns möglich machen auf die Erhebung zu verzichten.

Die Lübecker Nachrichten zitieren Joachim Wagner aus der Pressekonferenz so:

„Da die Große Koalition in Kiel jetzt aber entschieden hat, die fehlenden Einnahmen aus Landesmitteln zu kompensieren, hat sich die CDU-Fraktion dazu entschlossen, die Elternbeteiligung ganz aufzuheben“, erklärte Wagner. „Wir wollen ja nicht doppelt kassieren.“ In Stormarn handelt es sich um einen Betrag von rund 400 000 Euro jährlich. Ohne die Ausgleichszahlungen wäre die CDU jedoch bei der 30-Prozent-Regel geblieben. Denn vorrangiges Ziel auch für die kommende Legislaturperiode sei die weitere Konsolidierung des Haushaltes, so Wagner.

Die SPD reagiert darauf mit einer Pressemitteilung, die deutlich macht, dass sie zu keiner Zeit bereit war sich mit unseren Argumenten auch nur im Ansatz zu beschäftigen oder sie überhaupt zu Kenntnis zu nehmen:

Reinhard Mendel, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion: �Wir wollten die Elternbeteiligung abschaffen, sobald dies gesetzlich möglich ist, die CDU stimmte dagegen. Nun -zur Wahl- behauptet die CDU, sie wolle die von ihr eingeführte Elternbeteiligung abschaffen. Wie glaubwürdig ist die CDU eigentlich? Ihre Taten im Kreistag sprechen für sich.“

Ich finde es beeindruckend wie sehr die SPD es schafft nicht zuzuhören 😉

Richtig ist allerdings, dass wir, als wir von dem Gesinnungswandel des Ministerpräsidenten erfahren haben nicht begeistert waren. Schließlich verhindert die SPD im Landtag und in der Landesregierung schon lange, dass die Kreise Kompensationen erhalten, die schon lange versprochen sind.
Richtig ist auch, dass alle Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion, die auf dem Landesparteitag anwesend waren einem Antrag zugestimmt haben, der die Abschaffung der Elternbeteiligung vorsah, wenn es eine Kompensation in gleichem Umfang gibt.

Inzwischen ist gibt es auch einen konkreten Antrag von CDU und SPD zur Änderung des Schulgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes. Im Schulgesetz soll die Abschaffung der verbindlichen 30% – Regelung geregelt werden, im FAG die Entlastung der Kreise. Von daher ist der Weg zur Entlastung der Eltern frei, sobald dieses Gesetz den Landtag passiert hat. Das wird vermutlich zum 14.02.2008 der Fall sein. Im März-Kreistag kann der Kreistag dann die Aufhebung der Satzung zum nächsten Schuljahr beschließen.

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