Hartz IV ist verfassungswidrig

gepostet von Johan am

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Zumindest die Verwaltung der Hartz IV – Zahlungen durch die Arbeitsgemeinschaften, genannt ARGE. Die Kreise hatten die Wahl die Verwaltung selbst zu übernehmen, oder gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit zu erledigen. Die Mehrheit (auch Stormarn) der Kreise haben sich für die Arbeitsgemeinschaften entschieden. Dieses Modell widerspricht jetzt nach Auffassung des Verfassungsgerichts dem Grundsatz der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung.

Bis 2010 muss die Verwaltung der Zahlungen jetzt neu organisiert werden.
Das Verfassungsgerichtsurteil werde ich mir wohl mal unter den Weihnachtsbaum legen.