endlich: Prost!

gepostet von Johan am

Mein Informationsmanagement ist suboptimal, ich hatte das schon befürchtet.

Zum Glück gibt es ja Malte, dem trotz Krankheit nichts entgeht. Malte hat mich eben auf die Veröffentlichung der Beantwortung der Anfrage der Grünen im Landtag zur Plopp-Perfektion [PDF] hingewiesen.
Wer es noch nicht mitbekommen hat: Es geht um die Skandalisierung der Förderung der regionalen Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Das WTSH hatte der Flensburger Brauerei GmbH eine Förderung zur Verbesserung des „Plopp-Verschlusses“ in Aussicht gestellt. Ich hatte ja schon mehrfach berichtet.

Langer Rede kurzer Sinn: Die Beantwortung der Anfrage ist online [PDF].

Ich empfehle insbesondere das Lesen der Antworten auf die Fragen 6 & 9, die ich der Einfachheit halber hier zitiere:

6. Ist das mit der innovativen Entwicklungsarbeit verbundene Risiko des Misserfolgs so groß, dass es außerhalb des zumutbaren unternehmerischen Wagnisses läge oder ist die zu erwartende betriebswirtschaftliche Verwertbarkeit so gering, dass es außerhalb des zumutbaren unternehmerischen Wagnisses läge?

Mit dem Vorhaben ist ein hohes technologisches Risiko verbunden. Zum einen werden hinsichtlich des Bügelverschlusses drei neue konstruktive Ansätze in Erwägung gezogen, die sich u.a. durch neuartige Materialien und Geometrien des Bügelverschlusses auszeichnen. Langlebigkeit, Biostabilität und die Sicherstellung lebensmittelgerechter Reinigungsprozesse sind hier wichtige Faktoren, deren Umsetzung keine routinemäßige Tätigkeit darstellt. Darüber hinaus liegt ein hohes technisches Risiko in der prozesstechnischen Integration. Der neuartige Bügelverschluss bedingt die verfahrenstechnische Anpassung der gesamten Anlage. Insbesondere die Zuführ- und Beschleunigungsstrecke, der Bügelverschlussautomat und sämtliche tangierten Materialflussstrecken sind neu zu konzipieren.
Eine gute betriebswirtschaftliche Verwertbarkeit ist Voraussetzung für die Förderung von betrieblichen Innovationen. Diese ist gegeben, wenn das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erfolgreich ist.

9. Rechnet die Landesregierung mit einem Mehrabsatz des �Flens�-Bieres durch den optimierten Betriebsablauf und den neuen Sound des Bügelverschlusses?

Im Gesamtbiermarkt hält die Flensburger Brauerei nur 0,7 % der Marktanteile (Oettinger hält 8,4 %), allerdings ist die Brauerei Marktführer beim Bügelverschlussbier mit 16,7 % Marktanteil. Die Marktführerschaft ergibt sich aus dem Umstand, dass der Bügelverschluss viele Jahre ein Alleinstellungsmerkmal der Flensburger Brauerei war. Die Stellung der Flensburger Brauerei als Marktführer ist allerdings bedroht, da auch andere Brauereien den Bügelverschluss wieder entdeckt haben und stark an Marktanteilen gewinnen (z.B. Moenchshof und Leikeim).
Durch die Entwicklung eines neuartigen Verschlusses will die Brauerei wieder ein Alleinstellungsmerkmal erlangen. Bei Erfolg des Vorhabens sollen alle Getränkesorten auf den neuen Bügelverschluss umgestellt werden. Das Unternehmen erwartet hierdurch die Sicherung der Marktführerschaft bei einer deutlichen Steigerung des Marktanteils bei den Bügelverschlussanbietern.

Ein Klassiker bei der Beantwortung von Anfragen ist übrigens die Antwort auf Frage 3, die ich hier auch noch kurz zitiere:

3. Hat die WTSH die o.g. Förderung aus dem Programm �Betriebliche Innovationen� nach fachlicher Prüfung uneingeschränkt empfohlen?

Ja.

Kurz und bündig!